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Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

November 13, 2009 by Web Internet 

Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge

  • Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Rechtsprechung
  • Rechteinhaber können Entfernung von Raubkopien verlangen
  • Betreiber müssen nicht von sich aus zensieren
  • BITKOM fordert Klarstellung im Telemediengesetz

Berlin, 13. November 2009 - Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, erklärt hierzu BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt.

„Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden“, betont Smid. „Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen.“ Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. „Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.“ Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.

Wenn Foren-Anbieter auf solche Beschwerden nicht schnellstmöglich reagieren, riskieren sie Schadenersatz-Forderungen. Darüber hinaus rät der BITKOM den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann droht eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.

Die deutsche Rechtsprechung hat aus BITKOM-Sicht zu einer Ausdehnung der Prüfungspflichten geführt, die für Webseiten-Anbieter nicht mehr hinnehmbar sind und teils europäischem Recht widersprechen. „Die Bundesregierung sollte im Telemediengesetz noch deutlicher machen, wie weit die Haftung der Web-Anbieter gehen darf“, fordert Smid. Dazu gibt es bereits eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Laut BITKOM liegen bereits aus der letzten Legislaturperiode konkrete Gesetzentwürfe in der Schublade.

Comments

3 Responses to “Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge”

  1. SantaCruze on November 16th, 2009 6:25 pm

    Naja das ganze kommt ein Stück weit den Forenbetreibern entgegen. Der Schutz vor Problemen ist zwar teils gegeben, allerdings müssen Forenbetreiber laut der Mitteilung dann auch fast immer Erreichbar sein und alle Beschwerden kontrollieren, ohne das großer Verzug entsteht. Könnte bei jemandem der in Urlaub fährt und ein Forum betreibt etwas problematisch sein.

  2. LG Wochenrückblick KW47 | LG Blog. The playful source for LG Product News on November 20th, 2009 9:01 pm

    [...] Blogspan.net Magazin hat einen neuen Beitrag um die Haftung bei Internet-Foren veröffentlicht, wobei nun der [...]

  3. Sandra on November 25th, 2009 1:52 pm

    Die Frage hierbei ist ja vor allem was ist den “schnellstmöglich”?. Wer setzt denn da die Fristen, bis es zur Schadensersatzforderung kommen kann?

    Geht es hier um Stunden oder Tage? Da könnte es im Urlaub wirklich mal kompliziert werden!

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