February 4, 2012

RapidShare lässt sich von der Gema nicht beeindrucken

gerade von Bobby Chang per eMail zugeschickt bekommen: 

RapidShare lässt sich von der Gema nicht beeindrucken

Cham, 27. März 2007 – RapidShare geht in der Auseinandersetzung mit der GEMA in Berufung. Das Landgericht Köln hat den Widerspruch der RapidShare gegen die Einstweilige Verfügung der Gema zunächst zurück gewiesen. Die Urteilsbegründung liegt seit heute vor. Die RapidShare AG wird diese detailliert analysieren. Schon jetzt steht fest, dass die RapidShare AG gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Die RapidShare AG ist als Betreiber des Webhosting-Dienstes ihren Prüfungspflichten nicht nur in vollem Umfang sondern über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus nachgekommen.

„Auch in der Vergangenheit hat es im Zusammenhang mit Rechtsfragen rund um das Internet häufig Fälle gegeben, in denen unterschiedliche Instanzen und Gerichte die Regelungen unterschiedlich interpretiert haben“, kommentiert Bobby Chang, Geschäftsführer RapidShare AG. „Wir vertrauen darauf, dass es gelingt, in dem Berufungsverfahren die Sachlage zu verdeutlichen. Im Rahmen des summarischen einstweiligen Rechtschutzverfahrens hat es das Langgericht Köln abgelehnt, sich in der notwendigen Tiefe mit dem Details des Sachverhalts auseinander zu setzen. Jedoch hat das Gericht deutlich darauf hingewiesen, dass einer Haftung der RapidShare AG für Urheberrechtsverletzungen nur in Betracht kommt, wenn die RapidShare AG selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Ob das der Fall ist, ist in einem gesonderten Verfahren zu klären. Die Materie ist viel komplexer, als für viele auf den ersten Blick ersichtlich. Gerade deshalb braucht die Branche Rechtssicherheit und eine Entscheidung, die Innovationen Rechnung trägt.“

RapidShare hostet Informationen für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten können über einen dedizierten Link herunter geladen oder gelöscht werden. Den Link macht RapidShare demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat. Nach geltendem Recht ist das Unternehmen weder generell verpflichtet, auf seinem Server befindliche fremde Angebote zu überwachen, noch nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen. Als Webhosting-Provider ist das Unternehmen für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn es sie kennt. Prüfpflichten zur Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen bestehen nur im Rahmen des technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren.

„Dieses Rechtsverständnis ist die Basis für alle, die Webhosting-Services zur Verfügung stellen“, so Chang weiter. „Wird es in Frage gestellt, hätte das für unsere Branche und damit für die Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur weit reichende Konsequenzen. Mir ist klar, dass es für Außenstehende eventuell schwierig ist zu verstehen, was technisch möglich und unmöglich ist.“ Wenn die Rechtsprechung des Landgerichs Köln Schule machen sollte, ist der deutsche Gesetzgeber gefordert die notwendige Rechtssicherheit für Webhoster zu schaffen.
Über RapidShare

Der Webhoster RapidShare AG hostet Informationen für Unternehmen und Privatpersonen: Über das so genannte 1-Click-Hosting lädt der Anwender seine Daten in wenigen Schritten auf das System und erhält einen Link, über den er die Informationen bei Bedarf wieder herunterladen oder löschen kann. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 gegründet und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.
Ihr Redaktionskontakt:
Bobby Chang, Geschäftsführer RapidShare AG, Gewerbestrasse 6, 6330 Cham, Schweiz, Tel.: 041-41 748 78 88, E-Mail: bchang@rapidshare.com

Comments

  1. Margot Schrader says:

    Gema ist m.E. der größte Wegelagerer seit Ritterzeit.
    Für N i c h t s kassieren.
    Angeblich sind die Gebühren für notleidende Künstler ( gehen zum Arbeitsamt und bekommen dort ihr Geld)
    zudem zahlen wir Rundfunkgebühren auch für Sender die wir niemals ansehen.
    Außerdem sind diese Leistungen doch wohl bereits im Endverkauf kalkuliert.
    Dennoch werden wir gezwungen Gema am Leben zu erhalten und dies nicht gerade wenig. Viele Selbständige müssen mit wesentlich weniger Einkommen
    kalkulieren.
    Was steckt dahinter?????
    Unser doch so großzügiger Staat in Soforthilfen????
    Ist G E M A eine zusätzliche Einnahmequelle die nicht versiegen darf?????

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