February 10, 2012

Haftbefehl gegen Amtsrichter erlassen

 Dem beschuldigten Richter wird nach derzeitigem Ermittlungsstand vorgeworfen, als Vormundschaftsrichter für betreute, in Senioren und Pflegeheimen befindliche Personen freiheitsentziehende Maßnahmen ohne die gesetzlich erforderliche Anhörung angeordnet zu haben. In der Mehrzahl der Fälle soll er durch Protokolle in den Akten eine Anhörung fingiert haben. Teilweise waren die Betroffenen zum Zeitpunkt der angeblichen Anhörung jedoch bereits verstorben. Teilweise konnten die in den Protokollen als anwesend vermerkten Personen ausschließen, dass sie bei der behaupteten Anhörung dabei gewesen waren. In einigen Fällen sind gar keine Anhörungsprotokolle in den Akten vorhanden.

Der beschuldigte Amtsrichter bestreitet die Vorwürfe. Das Strafgesetzbuch sieht für Rechtsbeugung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der zu erwartenden Strafe und bestehender Auslandsverbindungen des Beschuldigten von Fluchtgefahr aus. Der Richter wurde in ein Justizvollzugskrankenhaus gebracht.

Die vollständige Auswertung des umfangreichen Akten- und Datenmaterials dauert nach wie vor an.

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