Ausstrahlung von Misshandlungsvideo verletzt Menschenwürde
Nürnberg, 15.02.2007 – Das VG Hannover hat zwei Beanstandungsverfügungen der Niedersächsichen Landesmedienanstalt bestätigt. In vier Sendungen hatte RTL im Jahr 2004 über Misshandlungen eines alten Mannes durch eine Pflegerin berichtet und dabei Filmaufnahmen eines Amateurfunkers über eine im Schlafzimmer des Opfers angebrachte Videokamera gezeigt. Die Misshandlungen und menschenverachtenden Äußerungen der Pflegerin verletzten den Mann in seiner Menschenwürde. Das VG Hannover sieht kein berechtigtes öffentliches Interesse am ausführlichen Zeigen des Leidens. Das Grundrecht der freien Berichterstattung finde seine Schranke in der Menschenwürde, die durch ein erneutes und wiederholtes Ausstrahen der Mishandlungen erneut verletzt worden sei. (Urteil vom 06.02.2007, Az.: 7 A 5470/06).
Jugendschutz geht vor
Für ebenso rechtmäßig erklärte das VG Hannover die Beanstandung der Landesmedienanstalt einer „Doku-Soap“-Folge auf RTL im Nachmittagsprogramm von 2004. Die darin gezeigte menschenverachtende Behandlung von Bewerberinnen, die sich in einem Autohändlerbetrieb um eine Putzstelle beworben hätten, sei geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. (Urteil vom 06.02.2007, Az.: 7 A 5469/06)
Aufgabe der Landesmedienanstalten
Die 15 Landesmedienanstalten sind nicht nur für die Lizenzvergabe an private Hörfunk- und TV-Veranstalter und der Vergabe der entsprechenden Frequenzen bzw. Kabelkapazitäten zuständig. Wesentliche Aufgabe ist vor allem, die Einhaltung der Vorschriften aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmedien- und Rundfunkgesetzen zu überwachen. Vor allem Verstöße gegen Werberichtlininen und -gesetze, Jugendschutzvorschriften oder die Ahndung rechtsradikaler Inhalte gehören zu ihren Aufgaben. Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit unterstehen die Anstalten keinem direkten staatlichen Einfluss. Über die einfache Beanstandung hinaus können sie Bußgelder verhängen, in besonders schweren Fällen sogar die Rundfunklizenz entziehen.
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