Rapidshare wird gegen die erwirkte einstweilige Verfügung, die die GEMA erwirkt hat, vorgehen.
January 19, 2007 by Web Internet
Wie heise berichtet, wird die Rapidshare AG Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Die von Gema erwirkte einstweilige Verfügung, untersagt Rapidshare einige Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Rapidshare Geschäftführer, Bobby Chang, erklärte in eine Mitteilung, das Rapidshare selbst keine geschützten Werke öffentlich anbietet. Jedoch erklärte er, dass auf vielen Links zu RapidShare Dateien, Filme oder Musik erhalten sind. Auserdem erklärte Bobby Chang: “Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein”.
Es bleibt spannend, sobald was neues gibt, werde ich berichten.





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