February 10, 2012

GmbHs zur Veröffentlichung der Abschlüsse verpflichtet

Neuregelung der Jahresabschlusspublizität

Das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist bereits beschlossene Sache. Ab dem 1. Januar 2007 werden die Register nur noch elektronisch geführt. Zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind zukünftig nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de). Auch können zukünftig die Unterlagen, die – über die Notare – einzureichen sind, nur noch elektronisch übermittelt werden. Handelsregistereintragungen werden ebenso zukünftig nur noch elektronisch bekannt gemacht.

Im Internet sollen ab 2007 die publikationspflichtigen Daten einsehbar sein. Auch wenn bisher bereits die Pflicht, insbesondere für GmbHs, bestand die Jahresabschlüsse zu publizieren, haben sich doch die wenigsten daran gehalten. Kontrollen wurden so gut wie gar nicht durchgeführt. Ab 2007 könnte sich dies ändern und auch die kleine GmbH zur Jahresabschlussveröffentlichung angehalten werden. Auch, dass die Zuständigkeit dann beim elektronischen Bundesanzeiger liegt, könnte bedeuten, dass jede Gesellschaft unter Androhung von empfindlichen im Handelsgesetzbuch vorgegebenen Geldstrafen zur Veröffentlichung gedrängt wird.

mehr zum Thema:
Neuregelung der Jahresabschlusspublizität
I. Wer ist betroffen? Wer ist offenlegungspflichtig?
II. Art, Zeitpunkt und Weg der Offenlegung
III. Überprüfung und Sanktionierung
Ansprechpartner:

Herr Hans Stephani
Umweltruf
E-Mail: hans.stephani@europaticker.de
Telefon: 039222 – 4125
Fax: 039222 – 66664
Zuständigkeitsbereich: Politik, Recht und Wirtschaft

Speak Your Mind

*

Auch interessant...