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Gegendarstellung

December 17, 2006 by Web Internet 

Gegendarstellung

Die Behauptung bei: http://www.blogspan.net/ unter der Überschrift: “Günter Freiherr von Gravenreuth verliert vermutlich weiteren Prozess” mit Datum vom 20. November 2006:

Günter Freiherr von Gravenreuth wird Wohl einen Prozess vor dem AG München verlieren. Er hatte zunächst eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Im Widerspruchverfahren vor dem Amtsgericht scheint die Richterin jetzt zu einer anderen Sichtweise zu tendieren.

ist falsch.

Hierzu erkläre ich:

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht München (Az.: 161 C 24352/06) gab es der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2006 keinen entsprechenden Hinweis der Richterin. Die Richterin erklärte vielmehr, dass sie die einstweilige Verfügung aufrechterhalten werden, was zwischenzeitig durch Urteil vom 30. November 2006 auch erfolgte. Alle anderen Widerspruchsverfahren gegen von mir vor dem Amtsgericht München erwirkten einstweilige Verfügungen wegen belästigender E-Mails waren vor dem 16. November 2006 abgeschlossen.

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.ing.(FH)

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