Immonet.de Redaktionstipp: Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk


Immonet.de Redaktionstipp: Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk

Hamburg, 14.12.2007 - Drei, zwei, eins – Prosit Neujahr! In der Silvesternacht wird ausgelassen gefeiert und das neue Jahr mit dem traditionellen Mitternachts-Feuerwerk begrüßt. Doch durch Leichtsinn, Unachtsamkeit und durch zuviel Alkohol kommt es leider in jedem Jahr zu zahlreichen Verletzungen und erheblichen Sachschäden. Wer sich jedoch die Freude am eigenen Feuerwerk und der Silvesterparty nicht verderben lassen möchte, der sollte ein paar Sicherheitsmaßnahmen beachten. Die Redaktion des Immobilienportals Immonet.de gibt Ihnen Tipps, wie Sie mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen unnötige Brand- und Notfälle in der Silvesternacht vermeiden können.

Zuhause sicher feiern

Nicht nur beim Feuerwerk um Mitternacht, sondern gerade auch bei der Silvesterparty in den eigenen vier Wänden kann schnell ein Brand entstehen. Besonders beliebt bei der Party daheim ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Beim Abbrennen muss jedoch darauf geachtet werden, dass das „Highlight“ des Abends auf einer feuerfesten Unterlage steht. Außerdem: Unbedingt auf die richtige Sicherheitsklassifizierung achten und das Feuerwerk vor leicht entzündlichen Materialien wie beispielsweise Girlanden und Luftschlangen fern halten. Bei zahlreichen Silvesterfeiern hat sich außerdem das Bleigießen als fester Bestandteil etabliert. Blei ist jedoch giftig und muss anschließend als Sondermüll entsorgt werden. Daher niemals Kinder im Umgang mit dem Blei unbeaufsichtigt lassen.

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Immonet-Tipp: Wer auf das Wahrsageritual in der Silvesternacht nicht verzichten möchte, für den ist das Wachsorakel eine Alternative zum Bleigießen: Wachs schmilzt über einer Kerzenflamme genauso wie Blei.

Zwischenfälle vermeiden

Alkoholisierte Personen sollten den Umgang mit Böllern, Kanonenschlägen und Raketen vermeiden und das Anzünden der Feuerwerkskörper anderen überlassen. Vor dem Zünden der Silvester-Knaller ist es zudem ratsam, die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen. Vorsicht! Ungeprüfte „Billig-Böller“ oder selbst gebastelte Silvester-Kracher hingegen sind lebensgefährlich. Generell sollten Sie nur Feuerwerk mit der Zulassung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. Die auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckte „BAM-Zulassungsnummer“ und eine seriöse Bedienungsanleitung zeichnen ein sicheres Feuerwerk aus.

Beim anschließenden Abfeuern gilt: Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten, Raketen und Böller immer im Freien und niemals aus der Hand abbrennen. Außerdem dürfen Raketen grundsätzlich nur senkrecht und aus sicheren Behältern abfeuert werden, wie bspw. aus leeren Flaschen im Getränkekasten.

Immonet-Tipp: Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man niemals versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen.

Gefahrenquellen zum Jahreswechsel minimieren

Insbesondere in Städten kommt es zum Jahreswechsel zu zahlreichen Balkonbränden. Daher sollte der Balkon schon vor dem Silvester-Feuerwerk um Mitternacht frei von brennbaren Gegenständen gehalten werden. Außerdem: Fenster, Dachluken sowie Terrassen- und Balkontüren in der Silvesternacht schließen, so dass keine abstürzenden Raketen, Leuchtkugeln oder Funken in die Wohnung gelangen können. Nicht vergessen: Raketen dürfen offiziell in Deutschland nur zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und ein Uhr morgens am 1. Januar gezündet werden.

Ansprechpartner:

Herr Daniel Görs
Immonet GmbH
E-Mail: daniel.goers@immonet.de
Telefon: +49 (40) 347-28935
Fax: +49 (40) 347-28888
Zuständigkeitsbereich: Leitung Corporate Communications

Über Immonet GmbH:
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