Shop-Betreiber aufgepasst – Auf Lieferkosten deutlich hinweisen
Der Bundesgerichtshof weist drauf hin, dass nach der Preisangabenverordnung ein Versandhändler dazu verpflichtet ist, den Endpreis der Ware anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Er ist außerdem verpflichtet, diese Angaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Wir empfehlen die Liefer- und Versandkosten entweder beim Artikel direkt oder auf einer eigene Seite bereitzustellen, die direkt in der Artikelbeschreibung aufrufbar ist und auf der alle relevanten Informationen zum Kauf stehen. Damit genügt man den Anforderungen des Bundesgerichtshofs, so dass der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot und noch vor Einleitung des Bestellvorgangs ausreichend über alle Preisinformationen und Kaufdetails informiert ist.Die Datenschutz-Agentur hilft Shop-Betreibern bei der richtigen Darstellung Ihrer Shop-Inhalte. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns
per Email oder an der Hotline.
Datenschutz-Agentur Ltd.
Längenfeldweg 60, D 82418 Murnau
Telefon: +49 8841 689010
Email: epost@datenschutz-agentur.de
Das Unternehmen bietet mit seiner langjährigen Erfahrung in Kanzlei und Unternehmen an, für seine Kunden als externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden, um die entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Mit diesem Service verschafft sich ein Unternehmen die Sicherheit, den Gesetzesanforderungen nachzukommen. Seit 2007 bietet die Datenschutz-Agentur auch ein umfangreiches Aktionspaket zu Anti-Korruption in Unternehmen und Behörden an.
