BAföG-Studenten werden durch Bildungsfonds gefördert

BAföG-Studenten werden durch Bildungsfonds gefördert

München, 11.10.2007 - Studierende, die BAföG beziehen, können eine zusätzliche Studienfinanzierung über Bildungsfonds (www.bildungsfonds.de) in Anspruch nehmen. Darauf weist die CareerConcept AG (München) als privatwirtschaftlicher Träger der deutschen Bildungsfonds hin. Die Fonds-Förderung wird unabhängig von der Vermögenssituation, dem Einkommen bzw. dem Einkommen der Eltern und eben auch losgelöst von empfangenen staatlichen Förderungen wie beispielsweise BAföG-Leistungen, Stipendien oder staatlichen Bildungskrediten gewährt, teilt CareerConcept (www.career-concept.de) mit. Um in den Genuss der Förderung durch die Bildungsfonds zu kommen, bedarf es lediglich einer Bewerbung im Internet unter www.bildungsfonds.de. Diese kann auch dann noch erfolgen, wenn man das Studium bereits begonnen und schon BAföG-Zahlungen erhalten hat.

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Die CareerConcept AG gilt als “Erfinder” privatfinanzierter Bildungs- und Studienfonds in Deutschland. Das im Jahr 2002 gestartete Konzept ist einfach: Unternehmen, Stiftungen und Privatinvestoren, denen das Bildungswesen ihres Landes am Herzen liegt, legen Kapital in einen Fonds ein. Dieses Geld erhalten Studenten nach Prüfung der persönlichen Eignung und unabhängig vom Vermögensstatus zur Finanzierung ihres Studiums. Wenn sie später berufstätig sind, zahlen sie die erhaltene Förderung in Abhängigkeit von ihrem Einkommen zurück und tragen damit zur Ausbildung der nachfolgenden Generation bei, da die Rückzahlungen zur Finanzierung weiterer Studierender wieder ausgezahlt werden. So stellen Bildungsfonds eine Art “Generationenvertrag für die Bildung” dar. Wichtig: Die Rückzahlung wird nur bei einem Beruf mit entsprechendem Einkommen fällig. Wer beispielsweise trotz Studiums keine Arbeit findet, muss nichts zurückzahlen. Das unterscheidet die Studienförderung durch Bildungsfonds grundlegend von Bankdarlehen.

Ebenfalls im Unterschied zum Bankkredit werden für die Inanspruchnahme von Bildungsfonds keinerlei Sicherheiten wie Bürgschaften der Eltern oder Grundschulden auf das elterliche Haus gefordert. Was zählt, ist einzig und allein die persönliche Qualifikation des Bewerbers, der sich unter www.bildungsfonds.de für eine Förderung bewirbt. Die maximale Finanzierung beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro im Monat. Das Geld steht für alle direkten und indirekten studienbezogenen Aufwendungen zur Verfügung. Dazu gehören nicht etwa nur die Studiengebühren, sondern auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten, die Miete am Studienort bzw. am Ort des Praktikums, die Auslandsaufenthalte, die Fachliteratur und das Studienmaterial.

Ansprechpartner:

Initiator Deutscher Bildungs- und Studienfonds
E-Mail: info@career-concept.de
Telefon: +49 (89) 122800-80
Fax: +49 (89) 122800-87
Zuständigkeitsbereich: CareerConcept AG




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