Bundesbehörden verschärfen Bedingungen für IT-Projekte massiv
- BITKOM kritisiert Bundesinnenministerium wegen Abbruch der Gespräche mit der Wirtschaft
- Neue Regelungen benachteiligen mittelständische Unternehmen
- Appell an BMI, die Verhandlungen fortzusetzen
Berlin, 10. September 2007 – Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die Vertragsbedingungen öffentlicher Aufträge in der Informationstechnik deutlich verschärft. Der Hightechverband BITKOM kritisiert dabei insbesondere die Mittelstandsfeindlichkeit der neuen Regelungen. Zudem wurden die Regelungen – anders als in der Vergangenheit – vom Bundesinnenministerium im Alleingang veröffentlicht. Das BMI hatte zuvor die Verhandlungen mit der Wirtschaft über die so genannten „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen” (EVB-IT) abgebrochen. „Die Mitgliedsfirmen des BITKOM bedauern außerordentlich, dass das BMI damit die über Jahrzehnte hinweg praktizierte und bewährte Praxis der gemeinsamen und abgestimmten Erarbeitung ausgewogener Beschaffungsbedingungen aufgegeben hat“, sagt BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. BITKOM appelliert an das BMI, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die nun einseitig veröffentlichen Bedingungen wieder mit der Wirtschaft abzustimmen.
BITKOM kritisiert, dass das Ministerium mit der einseitigen Veröffentlichung unter dem Titel ,EVB-IT’ den falschen Eindruck erweckt, auch die EVB-IT System seien – wie alle anderen bisher veröffentlichten Vertragstypen im EVB-IT-Kontext – vom Ministerium und der Wirtschaft gemeinsam erarbeitet worden. Während der zunächst konstruktiv verlaufenden Verhandlungen zum neuen Systemvertrag hatte die Wirtschaft große Zugeständnisse gemacht. Insbesondere wurde die Haftung im Vergleich zu den bestehenden EVB-IT Vertragstypen deutlich verschärft. Die jetzt einseitig veröffentliche EVB-IT System ist aus Sicht der Wirtschaft aber weder ausgewogen noch werden die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt. Nach den Bestimmungen der EVB-IT System gilt künftig beispielsweise Folgendes:
- der Auftragnehmer muss sämtliche Risiken für die Funktionsfähigkeit und Funktionalität des Gesamtsystems tragen;
- die Haftung des Auftragnehmers wird nicht angemessen begrenzt, sondern kann vom Beschaffer beliebig erweitert werden;
- die Nutzungs- und Verwertungsrechte sollen zu Gunsten der Öffentlichen Hand unangemessen erweitert werden können;
- die vorgesehenen Verjährungsfristen sollen jenseits der Marktüblichkeit ausgedehnt werden können;
- die Abnahme eines Systems soll vom Auftraggeber selbst dann verweigert werden können, wenn das System von ihm vollumfänglich genutzt wird;
- Teilabnahmen sollen nur unzureichend möglich sein.
Diese Kritikpunkte, die BITKOM mehrfach angesprochen hat, werden vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und dem ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. ausdrücklich gestützt. Der BDI hatte sich darüber hinaus für eine Fortsetzung der auf Gemeinsamkeit beruhenden Verhandlungen eingesetzt. Durch die einseitige Veröffentlichung der EVB-IT System wird nach BDI-Ansicht die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Wirtschaft gefährdet.
