May 17, 2012

Stiftung Warentest: Autokauf Barzahlen war gestern, Vermögenswirksame Leistungen, Pflegekosten und Auslandsreise-Krankenversicherungen

Autokauf: Barzahlen war gestern

Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos bar zu zahlen lohnt sich kaum, so die Experten von Finanztest. Finanzierungsangebote von 14 herstellereigenen und unabhängigen Anbietern haben die Tester unter die Lupe genommen. Ergebnis: Es ist oft kaum teurer, zu finanzieren – und manchmal sogar günstiger.

Untersucht wurden die Finanzierungsangebote für häufig verkaufte Autotypen verschiedener Hersteller. Die Modellrechnungen von Finanztest belegen, dass Neuwagenkäufer mit der besten Finanzierung im Test oft billiger wegkommen als mit Barzahlung – nämlich immer dann, wenn sie für ihr Gespartes einen besseren Zins bekommen als sie für den Autokredit zahlen müssten. Käufer eines neuen Mercedes C 180 können beim günstigsten Finanzierungsangebot so fast 2000 Euro gegenüber dem Barkauf sparen.

Am besten schneidet meist die Drei-Wege-Finanzierung ab. Hier zahlt der Kunde einen Teil des Kaufpreises an und begleicht üblicherweise drei oder vier Jahre lang eine Monatsrate. Danach entscheidet er sich zwischen drei Wegen: Den Wagen zurückgeben, weiterfinanzieren oder die restliche Kreditsumme begleichen, womit der Wagen dann sein Eigentum wäre. Erste Adresse ist in den meisten Fällen die Herstellerbank.

Auch für Gebrauchtwagen gibt es sehr günstige Finanzierungsangebote, wenn auch oft nur klassische Ratenkredite. Ein gebrauchter Peugeot 407 mit einem Kaufpreis von 14000 Euro etwa kommt den Käufer mit dem günstigsten Kredit im Test nur 301 Euro teurer. Zugrunde liegt bei Finanzierungsangeboten immer der Gegenwartswert – er berücksichtigt den heutigen Wert der künftigen Zahlungen und macht damit Finanzierung und Barzahlung vergleichbar.

Der ausführliche Test der Finanzierungsangebote sowie zahlreiche Tipps zum Autokauf sind in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/autokauf veröffentlicht.



Vermögenswirksame Leistungen im Test: Mehr Geld vom Chef

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Finanzspritze vom Arbeitgeber, auf die viele Festangestellte einen Anspruch haben. Nur wenige nutzen dieses Angebot und verschenken damit Geld. Die Auswahl an VL-Verträgen ist groß. Finanztest hat in seiner April-Ausgabe die wichtigsten Bank- und Bausparverträge und Aktienfonds getestet. Die größten Renditechancen bieten Sparpläne mit Aktienfonds.

Wie viel vermögenswirksame Leistungen (VL) einem Berufstätigen zustehen, regelt der Tarif- bzw. Arbeitsvertrag. Banken zahlen ihren Mitarbeitern 40 Euro pro Monat, Beschäftige in der Eisen- und Stahlindustrie erhalten monatlich 26,59 Euro und Beamte 6,65 Euro.

Das Geld fließt sechs Jahre lang in einen Sparvertrag. Nach der letzten Rate folgt eine Wartefrist bis zum Jahresende. Spätestens also nach sieben Jahren kann der Sparer sein Geld ausgeben. Aktienfondssparpläne erzielten dabei die höchsten Renditen Die besten Fonds, in denen man vermögenswirksame Leistungen anlegen kann, sind der UniGlobal, der Allianz RCM Wachstum Europa A und der Pioneer Euroaktien.

Doch Fonds unterliegen Kursschwankungen und sind deshalb riskanter. Verzinste VL-Verträge wie zum Beispiel Banksparpläne sind sicherer. Mit einer Renditeerwartung von 3,48 Prozent bietet die Degussa Bank den besten bundesweit erhältlichen Sparplan. Wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, kann wie bei den Aktienfondssparplänen mit einer staatlichen Förderung rechnen. Am besten schnitten hier die Angebote der Alten Leipziger und der HUK Coburg ab.

Der ausführliche Test Vermögenswirksame Leistungen ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/vl veröffentlicht.



Pflegekosten: Kosten für Pflege und Haushaltshilfe bringen Steuerabzug

Ausgaben für die Hilfe im Haushalt, die Pflege und Betreuung gehören mit auf die Abrechnung beim Finanzamt. Viele Steuerpflichtige verschenken hier Steuererstattungen. Nicht nur Pflegebedürftige selbst können ihre Kosten beim Finanzamt geltend machen, auch nahe Angehörige, wenn sie die Ausgaben übernehmen. Finanztest zeigt in der aktuellen April-Ausgabe, welche Kosten das Finanzamt anerkennen muss.

Jetzt können Steuerpflichtige leichter ihre Kosten für Pflege und Betreuung in ihrem Haushalt steuerlich geltend machen. Zusammen mit allen anderen Rechnungen für haushaltsnahe Dienste zählen 20 Prozent der Kosten. Maximal 4000 Euro im Jahr zieht das Finanzamt direkt von der fälligen Einkommensteuer ab. Dafür ist keine Pflegestufe oder ärztliche Versorgung Bedingung. Wichtig ist nur, dass die Helfer nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wurden. Für Minijobber im Haushalt läuft das problemlos über die Minijobzentrale in Essen.

Mit hohen Pflegekosten ist jedoch eine andere Lösung günstiger. Die Kosten für die Pflege bringen zusammen mit denen für Arzneien, Hilfsmittel, Physiotherapie oder Praxisgebühr als außergewöhnliche Belastungen häufig mehr. Dann zieht das Finanzamt zwar einen zumutbaren Eigenanteil ab. Doch unterm Strich ist die Steuerersparnis häufig größer.

Dafür will das Finanzamt neben den Kostenbelegen allerdings auch Nachweise, dass die Kosten medizinisch notwendig sind. Eine ärztliche Verordnung genügt. Für die Pflegekosten verlangt es zumindest die Pflegestufe I, für Heimbewohner die Pflegestufe 0.

Kann dafür der Pflegebedürftige selbst nicht aufkommen, dürfen der Ehepartner oder die Kinder ihren Kostenanteil in ihrer Steuererklärung abrechnen.

Alternativ gibt es für die persönliche und unentgeltliche Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegestufe III den Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr. Den Pauschbetrag gewährt das Finanzamt ohne Kostennachweis und Abzug einer zumutbaren Belastung.

Der ausführliche Artikel Pflegekosten ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.



Auslandsreise-Krankenversicherungen: Bedingungen verbessert, 7 „sehr gute“ Tarife

Jahrelange Forderungen von Finanztest nach besserem Krankenversicherungsschutz für Urlauber haben gewirkt. Einige Unternehmen haben die Bedingungen für die Kunden deutlich verbessert. 7 von 46 Versicherungen schneiden deshalb im Test „sehr gut“ ab, 24 „gut“, nur noch 4 sind „ausreichend“. „Sehr guten“ Reiseschutz bekommt man schon für unter 10 Euro im Jahr, Familien müssen nicht mehr als 17,80 Euro zahlen.

„Sehr gut“ sind zum Teil unterschiedliche Tarife der Versicherer Ergo, DFV, Hanse-Merkur, Huk-Coburg und UKV. Der Versicherer ADAC, für unzureichende Bedingungen oft kritisiert, hat alle Reisetarife komplett überarbeitet und bietet jetzt „guten“ Schutz an. Er zahlt nun zum Beispiel unbegrenzt, solange ein Patient im Ausland im Krankenhaus liegt. Fast alle Unternehmen haben jetzt auch Tarife ohne Selbstbehalt und viele bieten kundenfreundlichere Regeln für den Krankenrücktransport nach Hause an.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind zwar schon innerhalb der Europäischen Union versichert und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie die Schweiz oder die Türkei. Für Zusatzkosten aber kommen die Krankenkassen nicht auf. Für Reisen nach Nord- oder Südamerika, Afrika oder Australien ist eine zusätzliche Krankenversicherung sogar unerlässlich. Für einen Krankenhausaufenthalt können schnell Tausende von Dollars zusammenkommen, ein Rückflug von Thailand nach Deutschland im Ambulanzjet kann 75.000 Euro kosten.

Der ausführliche Test Auslandsreise-Krankenversicherungen ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/reisekrankenversicherung veröffentlicht.

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